FH, Uni oder duales Studium?

Wer im Bereich „Soziales“ studieren möchte, muss sich entscheiden, ob er an eine Fachhochschule (FH), eine Duale Hochschule(DH/Berufsakademie(BA) oder an eine Universität geht. Im Folgenden sind einige Entscheidungshilfe dazu aufgelistet:

Fachhochschule

Vorteile:

  • Engerer Kontakt mit Dozenten und kleinere Lerngruppen
  • Praktika werden eingebunden
  • Ist auch mit Fachhochschulreife möglich
  • Schnellerer Berufseinstieg bereits nach 3 Jahren Studium

Nachteile:

  • Für Leitungstätigkeiten ‚ganz oben’ wird oft ein Universitätsabschluss verlangt
  • Eine Promotion nach einem Master ist möglich, aber nicht so gut, wie nach einem universitären Master (weniger Auswahl)



Universität

Vorteile:

  • Universitätsabschluss wird akademisch meist höher bewertet
  • Es kann ein Doktorantenstudium angeschlossen werden
  • Für die ‚ganz hohen’ Positionen in Sozialen Einrichtungen und Forschungseinrichtungen wird meist ein Uni-Abschluss vorausgesetzt. Ein FH-Abschluss reicht hier nicht aus.
  • Uni-Absolventen können auf lange Sicht höhere Einkommen erzielen als FH-Absolventen

Nachteile:

  • Der fehlende Praxisbezug muss durch Eigeninitiative hergestellt werden
  • Nach dem Studium müssen Praxiserfahrungen noch durch Trainees, Volontariate und Praktika erworben werden.



Duale Hochschulen/Berufsakademie/Duale Studiengänge an Fachhochschulen

Vorteile:

  • Theorie und Praxis sind durch die duale Struktur eng aufeinander abgestimmt
  • Oftmals reicht die Fachhochschulreife als Zugangsvoraussetzung
  • Das Studium wird in der Regel vom Ausbildungsbetrieb finanziert

Nachteile:

  • Der Bewerber muss sich schon vor dem Studium auf die spezielle Fachrichtung festlegen. Zudem entscheidet er sich bereits für die Einrichtung, bei der er später zunächst auch bleiben muss.
  • Nicht die Wissenschaft, sondern die praktische Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse steht hier im Vordergrund.
  • Es besteht ein hoher Arbeitsaufwand mit engem Zeitplan(keine vorlesungsfreien Zeiten wie an FH oder Uni)
  • Der Student wird nicht selten dazu verpflichtet nach Abschluss unter festgelegten Konditionen für das Unternehmen zu arbeiten. Dies wird oft durch Bindungsklauseln im Ausbildungsvertrag festgelegt.